Impressum

Sandra Haid

Bergstraße 47

78333 Stockach Espasingen

+49-(0)7771-917788

ferienwohnung-haid@gmx.de

 


AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ferienwohnungen-Haid

 

 

1. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre Internet-Buchung oder telefonische (formlos) oder schriftliche (formlos) Buchung annehmen und Sie hierüber durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung informieren.

 

2. Leistungen und Preise
Der Mietvertrag umfasst die beschriebenen Leistungen der Ferienwohnungen Haid.

Die Kurtaxe in Höhe von 1,-€ je Erwachsener und Tag werden gesondert berechnet und ausgewiesen.

 

3. Personen
Die Anzahl der in der Unterkunft wohnenden Personen (einschließlich aller Kinder) darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Übernachtungsgäste sind vorzeitig anzumelden, sind genehmigungspflichtig und werden gegebenfalls gesondert berechnet.

 

4. Zahlung
Die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung. Weiter ist diese Anzahlung nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Die Dauer der Zahlungsfälligkeit beträgt 14 Tage nach Datum der Anmeldebestätigung. Die Restzahlung ist bis zum Anreistag zu überweisen. Barzahlung ist nur im Falle vorab abgestimmter Ausnahmefällen erlaubt.

 

5. Buchungsbestätigung
Nach Eingang Ihrer Angebotszusage erhalten Sie umgehend eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt.

 

6. Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/Umbuchung oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bei uns eingeht. Für einen Rücktritt vor Mietbeginn kann laut nachstehender Staffel eine Ersatzmiete eingefordert werden:
a) Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises
b) Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 35% des Mietpreises
c) Rücktritt ab 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

 

Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach dem Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr.

 
7. Haustiere / Rauchen

Haustiere sind nicht gestattet. Es gilt im gesamten Ferienhaus Haid striktes Rauchverbot.

 

8. Haftung
Der Mieter haftet für Schäden ohne Abzüge und das Abhandenkommen von Inventar, von ihm oder Mitreisenden oder Gästen uneingeschränkt. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über Schäden jeglicher Art zu informieren. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe der Schlüssel vor der Abreise in bar zu regulieren. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen (auch mündlich) des Vermieters uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten dieser oder mutwilligem oder versehentlichem Endgegenhandeln hat der Vermieter ein sofortiges, fristloses Sonderkündigungsrecht. Im Ereignisfall verfällt jeglicher Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter. Für entstandene Schäden und Restforderungen haftet der Mieter vollständig ohne Abzug.

 

9. Allgemeines
Der Müll muss vom Mieter in die dafür vorgesehenen Müllbehälter / Mülltrennung entsorgt werden.  Bei der Ferienwohnung handelt sich um eine Nichtraucherwohnung, daher ist das Rauchen nur im Freien gestattet.

 

Ein Internetzugang mittels WLAN wird vom Vermieter bereitgestellt. Die Nutzungsbedingung zur LAN und WLAN Nutzung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden "LAN und WLAN Nutzungsvereinbarung".

 

10. An-und Abreise
In der Regel ist die Anreise ab 16°° Uhr möglich. Frühere Anreisetermine klären Sie bitte mit uns ab. Ist die Ankunft erst nach 20°° Uhr möglich, bitten wir Sie um rechtzeitige Benachrichtigung. Die Abreise ist bis 10°° Uhr vorzunehmen (spätere Abreise auf Anfrage). Vor der Abreise müssen Besteck und Geschirr gereinigt, bzw. in die Geschirrspülmaschine eingeräumt sowie gestartet sein und die Ferienwohnung besenrein übergeben werden.

 

11. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht
Schäden, die während der Mietzeit am/im gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden. Bei plötzlich auftretenden Leistungsstörungen, Schäden am gemieteten Objekt und Inventar ist der Mieter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).

 

12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Geschäftsbesorgungsvertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht 78333 Stockach, Deutschland


Internetzugang über LAN & WLAN

Nutzungsvereinbarung

 

über die Nutzung eines Internetzugangs über LAN & WLAN

 

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels LAN & WLAN

 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über LAN & WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des LAN & WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des LAN & WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des LANs & WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere

 

Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

 

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das LAN & WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische

oder kostenpflichtige Seiten).

 

2. Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das LAN & WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungs-

 

vereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

3. Gefahren der LAN & WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das LAN & WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des LANs & WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner,

Würmer, etc.) bei der Nutzung des LANs & WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob

 

fahrlässig verursacht.

 

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das LAN & WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des LAN & WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

 

• das LAN & WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

 

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich     machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

 

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

 

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

 

• das LAN & WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des LANs & WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.